Bebauungsplanes „Hauptkreuzung K 94 / L 98“

Der Ortsgemeinderat von Ochtendung hat in der Sitzung am 21.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptkreuzung K 94 / L 98“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel ist die Neugestaltung der Hauptkreuzung in der Ortsmitte. In der Sitzung des Ortsgemeinderates von Ochtendung am 27.04.2023 wurde der Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geringfügig geändert und somit der zuvor genannte Beschluss modifiziert. Darüber hinaus wurde dem Bebauungsplanentwurf „Hauptkreuzung K 94 / L 98“ mit Begründung zugestimmt und die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem nachfolgend abgedruckten Plan ersichtlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Ochtendung vom 27.04.2023 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschl. 02.06.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.

56299 Ochtendung, 02.05.2023 

Lothar Kalter Ortsgemeinde Ochtendung — Ortsbürgermeister

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