Nur klassifizierte Straßen noch überwiegend mit 50 km/h-Grundsatzregelung
Vor allem in breiteren Wohnstraßen wird häufig Beschwerde geführt, dass die bestehenden Geschwindigkeitsreduzierungen nicht beachtet werden. In Spielstraßen, aber auch in 30 km/h-Zonen wird offensichtlich schneller gefahren als zugelassen. Zu den 30 km/h-Zonen ist zu sagen, dass die Beschilderung lediglich in den Zufahrtsstraßen erfolgt und nicht an jeder Straßeneinmündung wiederholt wird. Dies ist offenbar nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt, daher wird speziell auf diesen Umstand hingewiesen.
Die übliche innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h ist nur noch in wesentlichen Abschnitten der klassifizierten Straßen erlaubt, aber auch dort, abhängig von spezieller Beschilderung abschnittsweise reduziert.
Im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner und auch der nicht motorisierten Nutzerinnen und Nutzer der innerörtlichen Straßen wird um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und darüber hinaus die gegenseitige Rücksichtnahme gebeten!
Lothar Kalter
Ortsbürgermeister
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Wie hier an der Einfahrt in den Kanalweg weisen Hinweisschilder auf die Reduzierung der Innerortsgeschwindigkeit hin.