Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch ein Virus verursacht wird, welches von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden übertragen werden kann. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Das Blauzungen-Virus kommt in verschiedenen Serotypen vor. Bei dem aktuellen Ausbruch handelt es sich um den Serotypen-3. In den vergangenen Jahren war Deutschland immer wieder von anderen, insbesondere Serotyp-8, betroffen. Es sind mehrere Bundesländer betroffen, darunter auch Rheinland-Pfalz, wo das Virus bereits in mehreren Landkreisen nachgewiesen wurde. Am 31.07.2024 wurde das Blauzungenvirus- Serotyp-3 erstmals auch im Landkreis Mayen-Koblenz festgestellt.
Eine Verbreitung der Viruserkrankung durch die Überträgertiere (Gnitzen) ist in ganz Deutschland zu erwarten, da die Überträgertiere weite Strecken von bis zu 150 km zurücklegen können. Bei Schafen ist besonders ein akuter bis perakuter Verlauf zu beobachten. Das bedeutet, dass Schafe bei einer Infektion mit BTV-3 mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr schwer erkranken und sehr häufig an der Erkrankung sterben. Nach einer Inkubationszeit von circa 4-7 Tagen werden besonders folgende Symptome beobachtet: • Fieber/ Apathie /Fressunlust • Lahmheiten • Schwellungen an Kopf, Euter und Gliedmaßen • Verfärbungen an Kopf und Zunge • Veränderungen an den Zitzen und am Kronsaum • Atemnot Bei Rindern ist häufig ein milderer Verlauf zu beobachten, hier treten besonders die Entzündungen im Bereich der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien auf, sowie Bläschenbildung am Kronsaum. Bei Milchkühen wird ein Rückgang der Milchleistung beobachtet, welcher über einen langen Zeitraum anhalten und zu massiven wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Beim Rind kann die Infektion auch ohne sichtbare Symptome verlaufen. Man muss in der Folge der Infektion allerdings mit Aborten bei Schafen, Rindern und anderen Wiederkäuern rechnen. Die Schutzimpfung ist die einzige verfügbare Maßnahme um empfängliche Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen! Für den Serotypen-3 stehen aktuell drei Impfstoffe zur Verfügung. Eine Kreuzimmunität bei Tieren, welche mit einer Impfung für einen anderen Serotypen bereits geimpft wurden, besteht nicht. Eine aktuelle Stellungnahme der StIKo Vet Stand 01.07.2024 liegt vor und ist beispielsweise auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts nachzulesen. https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/
Wir raten dringend dazu, dass sich Tierhalter empfänglicher Tierarten kurzfristig von ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt zur Impfung beraten lassen. Nach aktuellem Stand bietet die Impfung keinen vollständigen Schutz gegen die Infektion mit dem BTV-3 Virus, sie führt jedoch zu einer Reduktion der Sterblichkeit und der klinischen Symptomatik. Durch die Verringerung der Viruslast im Blut infizierter Tiere, trägt die Impfung zu einer Verminderung der Ausbreitung des Virus bei. Für an der Blauzungenkrankheit verendete Tiere wird keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse gezahlt, diese bezuschusst jedoch die Impfung. Derzeit bestehen keine Handelserleichterungen für geimpfte Tiere, da die Datenlage zur Dauer der Immunität noch nicht ausreichend ist. Es wird jedoch erwartet, dass es Handelserleichterungen für Impftiere geben kann. Darum ist es wichtig, dass Impfungen innerhalb einer Frist von sieben Tagen in der Datenbank HI- Tier eingetragen werden. Für Tierarten, welche nicht in der Datenbank HI-Tier erfasst sind (z.B. Neuweltkameliden) soll eine Meldung direkt an das zuständige Veterinäramt erfolgen. Ein Ektoparasiten-Schutz mit repellierender Wirkung wird als zusätzliche vorbeugende Maßnahme empfohlen. Es ist besonders bedeutsam, dass das Repellent korrekt auf die Haut aufgetragen wird, bei bewollten Schafen ist dazu eine Schur notwendig. Zu beachten sind dabei die Wartezeiten der angewandten Wirkstoffe auf Fleisch und Milch bei lebensmittelliefernden Tieren. Die schwere des Verlaufs der Erkrankung hängt unter anderem auch vom allgemeinen Gesundheitszustand der Herde bzw. der Einzeltiere ab. Ein verbessertes Herdenmanagement inklusive eines angepassten Entwurmungs-Schemas kann die Immunantwort betroffener Tiere verbessern und so zu einem milderen Verlauf der Erkrankung beitragen. Für die Verbringungen von Tieren aus Regionen, die nicht frei von der Blauzungenkrankheit sind, gelten besondere Bestimmungen. Die Ausnahmeregelungen der aktuellen Verbringungbeschränkungen sind auf der folgenden Internetseite zu finden: Bluetongue – European Commission (europa.eu) und sind unter anderem auf der Internetseite des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) übersichtlich zusammengefasst worden. Blauzungenkrankheit | Tierseucheninfo (niedersachsen.de)
In Teil I oder Teil II des Anhang VIII der jeweils aktuellen Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind die Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten gelistet, welche über einen sogenannten BTV-Freiheitsstatus verfügen. → Sollten Sie verdächtige Symptome bei Ihren Tieren oder erhöhte Sterblichkeitsraten beobachten, so ist es Ihre Pflicht als Tierhalter, umgehend den bestandsbetreuenden Tierarzt zu informieren. → Bitte überprüfen Sie Ihre Möglichkeit, im Falle einer Verendung, den Kadaver vektorgeschützt (mückensicher) zu lagern und lassen Sie den Tierkörper fachgerecht durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt beseitigen. → Wir raten dringend dazu, sich durch den bestandsbetreuenden Tierarzt zur Impfung gegen BTV-3 beraten zu lassen.
→ beachten Sie die Verbringungsbeschränkungen für nicht BTV-freie Bundesländer.
→ Meldungen von Tierhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt Mayen-Koblenz angemeldet sind, sowie von möglichen plötzlichen Tierverlusten können an das E-Mailpostfach: veterinaerdienst@kvmyk.de erfolgen.