Anträge auf Förderung der Sanierung von privaten Gebäuden endet

Bis 31.12.2022 muss eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen werden

Die private Förderung im Zuge des Programms „Lebendige Zentren“ (ehemals „Ländliche Zentren“) läuft Ende 2022 aus.  Private Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet der Ortsgemeinde Ochtendung, die eine Förderung erhalten möchten, sollten schnellstmöglich, auf jeden Fall noch in diesem Jahr, einen Antrag stellen. Bis Ende 2022 müssen Modernisierungsvereinbarungen zwischen den privaten Eigentümern und den Kommunen (mit einer Laufzeit von zwei Jahren) abgeschlossen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die privaten Sanierungen auch noch eine Förderung innerhalb der Programmlaufzeit des Förderprogramms erhalten.

Sanierungen an privaten Gebäuden können bezuschusst werden, wenn das Anwesen innerhalb des Sanierungsgebietes liegt (dies kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragt werden) und es sich um eine umfassende, durchgreifende Maßnahme handelt, die sich an den Zielen der Sanierung orientiert. Informationen erhalten Sie unter Telefon 02654/9402-225.

Lothar Kalter

Ortsbürgermeister

Foto: 

Eine der vielen gelungenen Privatsanierungen an einem Wohngebäude an der Unteren Grabenstraße / Hinter dem Graben.

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